Die KfW Programme „Energieeffizient Bauen und Sanieren“ (151/ 152 und 153) werden zum 17.04.2018 wie folgt angepasst:
- Das Sondertilgungsrecht entfällt. Während der Zinsbindungsfrist sind dann nur noch vollständige Kreditrückzahlungen gegen eine Vorfälligkeitsentschädigung möglich. Teilrückzahlungen sind ausgeschlossen.
- Die bereitstellungszinsfreie Zeit wird auf 6 Monate gesenkt. Danach berechnet die KfW für nicht abgerufene Kreditbeträge der Programme (151/152 und 153) Bereitstellungszinsen.
- Die 20-jährige Zinsbindung beim Programm 153 wird eingestellt
Dadurch werden die Rahmenbedingungen deutlich verschlechtert. Wer also noch also in den Genuss der „alten“ Konditionen kommen will und schon ein entsprechendes Objekt hat, sollte sich beeilen. Auch kann es dann durchaus sein, dass bei gewissen Konstellationen ein Förderkredit der KfW bei diesen Programmen sich nicht mehr rechnet.