Presseerklärung der KfW Bankengruppe vom 13.09.2018
Baukindergeld startet am 18.09.2018
Baukindergeld ab 18.09. online beantragbar
Ab dem 18. September 2018 können Familien und Alleinerziehende das Baukindergeld zur Bildung von Wohneigentum und zur Altersvorsorge bei der KfW Bankengruppe online beantragen. Das Baukindergeld ist eine Förderung des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat, um den erstmaligen Erwerb von selbstgenutzten Wohneigentum für Familien mit Kindern zu unterstützen.
Die Baukindergeld-Förderung umfasst folgende wesentliche Punkte:
• Finanzielle Unterstützung der Eigentumsbildung für Familien und Alleinerziehende in Deutschland mit mindestens einem, im gleichen Haushalt lebenden Kind unter 18 Jahren.
• Zuschusshöhe von 1.200 Euro je Kind und pro Jahr für die erstmalige Neuschaffung oder den Ersterwerb von Wohneigentum insbesondere auch im Wohnungsbestand über 10 Jahre (d. h. bei einem Kind insgesamt 12.000 Euro)
• Einkommensgrenze von 75.000 Euro zu versteuerndem Haushaltseinkommen pro Jahr und zusätzlich 15.000 Euro pro Kind (d. h. 90.000 Euro bei einem Kind, 105.000 Euro bei 2 Kindern)
• Baukindergeld wird rückwirkend ab dem 01. Januar 2018 gewährt
• Baukindergeld wird erst nach Einzug beantragt und einmal im Jahr ausgezahlt
• Baukindergeld ist u. a. mit den KfW Förderprogrammen zum Energieeffizienten Bauen und Sanieren sowie Programmen der Bundesländer kombinierbar
Familien und Alleinerziehende können ihren Antrag einfach online über das KfW-Zuschussportal stellen
Informationen zu der Beantragung stehen auf der Internetseite www.kfw.de/baukindergeld zur Verfügung oder können auch über unser Büro bezogen werden.
Wichtig dabei:
Für den Fall, dass Sie bereits dieses Jahr eine Wohnimmobilie erworben haben, dürfen Sie die Frist bis zum 31.12.2018 nicht verpassen, sonst kann Ihr Anspruch entfallen.
Quelle KfW