Flugdrohnen, ist der Gebrauch versichert?

Die private Nutzung von Drohnen nimmt stetig zu und erfreut sich immer größerer Beliebtheit. Viele nutzen in ihrer Freizeit sogenannte Quadrocopter, Octocopter oder ähnliches Fluggerät. Nach unserem Wissensstand gibt es auch kein gesetzliches Mindestalter für das Führen von Flugobjekten. Was viele nicht wissen:

  • Es besteht für diese Fluggeräte, unabhängig vom Gewicht, Versicherungspflicht!
  • Viele Privathaftpflichtversicherungen decken dieses Risiko jedoch nicht ab!

Das Schadenrisiko ist beträchtlich. Abstürze, die z.B. Personen, Fahrzeuge oder Gebäude verletzen oder beschädigen, sind ebenso denkbar wie Kollisionen mit Hochspannungsleitungen oder anderen Luftfahrzeugen. Die mögliche Höhe der Personen- und/oder Sachschäden, für die sowohl Halter als auch Nutzer haften, ist nicht zu unterschätzen.

Prüfen Sie unbedingt, ob das Führen einer Drohne in Ihrer PHV mitversichert ist. Wir selbst führen eine noch unvollständige Liste über Versicherer, die Tarife für die Mitversicherung dieser Flugdrohnen (bis 5 kg) anbieten – fragen Sie gerne nach.

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